RDS und IAU

Der Rat deutscher Sternwarten (RDS) wirkt für die IAU (International Astronomical Union) als  „National Committee for Astronomy Germany“. Eine der Aufgaben der National Committees ist es, Vorschläge für neue IAU-Mitglieder zu sammeln und der IAU zu unterbreiten. Neue Mitglieder werden jährlich aufgenommen, eine Antragsstellung ist meist ab Oktober möglich. Weitere Informationen und Details zum Qualifikationsprozess seitens der IAU finden sich auf der folgenden Webseite: http://www.iau.org/administration/membership/individual/qualification/.

Individuelle Mitgliedschaft in der IAU

Alle aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Arbeit direkten Bezug zur Astronomie hat, können als Einzelperson Mitglied der IAU werden. Soweit sie ihren Arbeitsort in Deutschland haben oder deutscher Nationalität sind, können Sie vom RDS zur Aufnahme durch das IAU Exekutiv-Komitee vorgeschlagen werden.
Einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ("Regular Individual Member") können Personen stellen, die mindestens drei referierte Veröffentlichungen vorweisen können. Der RDS-Vorsitzende kann auf begründeten Antrag hin Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedschaft in der IAU endet, falls das Mitglied vor dem Ruhestand aus der aktiven Arbeit in der astronomischen Forschung ausscheidet oder durch Tod. Abmeldungen erfolgen jährlich durch den RDS. Der Ratsvorsitzende kann auf begründeten Antrag hin Ausnahmen zulassen.
 

Junior-Mitgliedschaft in der IAU

Einen Antrag auf Junior-Mitgliedschaft ("Junior Individual Member") können frisch promovierte Personen (bis maximal 5 Jahre nach der Promotion) stellen, die ihre Zukunft in der astronomischen Forschung sehen und dazu ein unterstützendes Gutachten vorlegen können. Die Junior-Mitgliedschaft ist insgesamt auf die Dauer von 6 Jahren begrenzt.